Rechtsanwalt Verkehrsrecht - Unfallschadenregulierung Obernburg

Gerne berate und vertrete ich Sie, Dr. T. Rothaug, Rechtsanwalt.

Verkehrsrecht – oft eine brisante Angelegenheit

Der Straßenverkehr birgt eine Vielzahl von Risiken für alle Beteiligten und nicht selten bedürfen strittige Auffassungen über Sachverhalte der juristischen Klärung.

Häufige Fragestellungen, die einen juristischen Beistand erfordern, reichen vom Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid, z. B. aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung, bishin zu Fragen, wann eine Ordnungswidrigkeit und wann eine Straftat vorliegt. Insbesondere sollte sich kein Beschuldigter ohne Rechtsbeistand äußern, wenn es beispielsweise um eine Trunkenheitsfahrt geht.

Sie sind nicht verpflichtet, als Beschuldigter Angaben zur Sache zu machen! Das weitere Vorgehen sollten Sie unbedingt mit einem Rechtsanwalt abklären, da bei Verkehrsdelikten auch immer Ihre Fahrerlaubnis gefährdet sein kann.

Fordern Sie Ihr gutes Recht ein, gehen Sie gleich nach einem Unfall zum Rechtsanwalt!

Denn immer häufiger versuchen Haftpflichtversicherer im Rahmen des sogenannten Schadensmanagements, dem Geschädigten schnelle und unproblematische Hilfe anzubieten. Die Absicht des gegnerischen Versicherers ist dabei allerdings in der Regel, den Schaden im eigenen Interesse klein zu rechnen.

So werden häufig eigene und damit nicht unabhängige Gutachter beauftragt, mit Auswirkungen auf die festgestellte Schadenshöhe. Das forcierte Auftreten der Versicherung hat den Hintergrund, Geschädigte von der Geltendmachung weiterer, berechtigter Ansprüche über einen Rechtsanwalt abzuhalten. Neben den Anwaltskosten, die die Versicherung je nach Haftungsquote auch bezahlen muss, werden bei einer konstruktiven Rechtsberatung durch den Rechtsanwalt häufig deutlich mehr Schadenspositionen durchgesetzt, als die von der Haftpflichtversicherung widerspruchslos zugestandenen Zahlungen. Dazu gehören beispielsweise eventuelle Wertminderungsansprüche, die Erstattung von Nutzungsausfall oder Sachverständigengebühren, aber auch eine Auslagenpauschale, um nur einige zu nennen.

Wir beraten und vertreten Sie zuverlässig in allen verkehrsrechtlichen, sowie schadensersatzrechtlichen Angelegenheiten.

Im Zusammenhang mit dem Verkehrsrecht betreue ich Sie unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Schadensersatzforderung
  • Schmerzensgeldansprüche
  • Unfallregulierungen
  • Forderungen aus Versicherungsverträgen
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten
    • Geschwindigkeitsverstöße
    • Abstandsdelikt
    • Rotlichtverstöße
    • Fahrzeugmängel
    • Fahrzeug-Betriebserlaubnis
    • Alkoholfahrt
    • Taten unter Einfluss von Rauschmitteln
  • Verkehrsstrafrecht
    • Unfallflucht
    • Gefährdung des Straßenverkehrs
    • Nötigung
    • Eingriff in den Straßenverkehr
    • Körperverletzung
    • Trunkenheit
  • Verkehrsverwaltungsrecht
    • Fahrerlaubnis (Entzug / Erteilung)