Rechtsanwalt Handelsrecht Obernburg
Gerne berate und vertrete ich Sie, Dr. T. Rothaug, Rechtsanwalt.
Handelsrecht - Das Recht des Kaufmanns – eine Sonderform des Zivilrechts
Der Kauf ist eine typische Vertragsangelegenheit des Zivilrechts nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Sobald jedoch einer der beiden beteiligten Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB) ist, kommen ggf. auch Vorschriften des „Sonderprivatrechts für Kaufleute", wie das Handelsrecht auch oft umschrieben wird, zum Einsatz. Häufig wird das Handelsrecht daher auch als Kaufmannsrecht bezeichnet, weil es historisch und dogmatisch auf dem Begriff des Kaufmanns im Sinne der §§ 1 bis 6 HGB aufbaut.
In diesen Bereich fallen auch die Regelungen der Unternehmen und Gesellschaften, meist mit eigenen Gesetzen (z.B. GmbHG, AktienG usw.)
Aber auch im Prozessrecht können sich für den Kaufmann im Sinne des HGB Besonderheiten ergeben, z.B bei einer Gerichtsstandsvereinbarung. Das Handelsrecht steht nicht losgelöst als eigenes Recht in unserer Rechtsordnung.
Es enthält als Spezialgesetz (lex specialis) vielmehr ergänzende, also spezielle Vorschriften zu den Regelungen aus dem BGB u.a.. Die entsprechenden Gesetzesnormen finden sich im Handelsgesetzbuch (HGB). Dieses berücksichtigt die besonderen Bedürfnisse des Kaufmännischen Rechtsverkehrs.
Es dient vor allem den speziellen Anforderungen des Wirtschaftsverkehrs, für den insbesondere das BGB nicht immer adäquate Regelungen bietet, beispielsweise beim Gewährleistungsrecht oder auch beim sog. Kaufmännischen Bestätigungsschreiben.
Der Kaufmännische Rechtsverkehr zeichnet sich durch besondere Bedürfnisse aus:
Gesteigerter Vertrauensschutz, schnelle Geschäftsabwicklung, stärkere Bindung an Handelsbräuche und Gepflogenheiten, höhere Eigenverantwortlichkeit, Professionalität, u. a..
Im Zusammenhang mit dem Handelsrecht betreue ich Sie unter anderem in folgenden Bereichen:
- Handelsfirma
- Kaufmann
- Handelskauf
- Prokura, Handlungsvollmacht und Anscheinsvollmacht
- Kommissionsgeschäft
- Lagergeschäft
- Handelsregister und Rechtsscheinhaftung
- Handelsvertreter
- AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Versicherungsvertrag