Rechtsanwalt Familienrecht Obernburg
Gerne berate und vertrete ich Sie, Dr. T. Rothaug, Rechtsanwalt.
Familienrecht – sachlich, fundiert und ohne Emotionen
Familienrecht bedeutet leider viel zu oft:
Emotionale, unschöne, heftige Auseinandersetzungen zwischen Menschen, die sich einmal sehr nahe standen.
Das lässt sich durchaus vermeiden!
Um hier größeren Schaden rechtzeitig abzuwenden, ist anwaltlicher Rat schon in einer frühen Phase gefragt. Denn wegen mangelnder Kenntnis über die komplexen juristischen Zusammenhänge entbrennt mancher Streit an Problempunkten. Eine Situation, die gar nicht erst auftreten müsste. Schon beim Ehevertrag, aber dann auch bei Trennung, Ehescheidung , Fragen zum Zugewinn, Unterhalt, Umgang und Sorgerecht ist anwaltlicher Rat gefragt und oft hilfreich, bevor die Emotionen Überhand nehmen.
Dieser Rat sollte auch deshalb früh eingeholt werden, um nicht eventuell Fristen zu versäumen und damit die eigene Rechtsposition zu gefährden. Zu dem speziellen Rat kann es auch gehören, Mandanten darüber aufzuklären, dass es sinnvoll sein kann, alle nicht genau quantifizierbaren Forderungen bereits vor einem etwaigen Gang zum Familiengericht zu klären. Zielorientierte, aber auch interessensgerechte Regelungen lassen sich durchaus manchmal schneller ohne Einschalten des Gerichts finden.
Gerade im Familienrecht ist daher nicht nur die fachliche Kompetenz eines erfahrenen Rechtsanwaltes gefragt, sondern auch eine umfassende Beratung auf Basis sozialer Kompetenzen und dies mit Gespür für die psychische Anspannung der Beteilgten.
Im Zusammenhang mit dem Familienrecht betreue ich Sie unter anderem in folgenden Bereichen:
- Eheverträge
- Partnerschaftsverträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Ehescheidung und Scheidungsfolgen
- Zugewinnausgleich/Vermögensausgleich
- Auseinandersetzung von Miteigentum an Immobilien
- Trennungs-/Scheidungsvereinbarungen
- Unterhaltsfragen (Vorfragen der Einkommensermittlung und Vermögensverwertung, Trennungsunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, unterhaltsrechtliche Auskunftsansprüche)
- Sorge- und Umgangsrecht
- Adoptionsverfahren