Rechtsanwalt Arztrecht - Arzthaftungsrecht Obernburg
Gerne berate und vertrete ich Sie, Dr. T. Rothaug, Rechtsanwalt.
Arzthaftung – wenn der behandelnde Arzt einen entscheidenden Fehler gemacht hat
Das Arzthaftungsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sehr schnell an Bedeutung gewonnen hat. Ein Grund dafür ist, dass viele Patienten den behandelnden Ärzten nicht mehr den Vertrauensvorschuss schenken wie früher. Der moderne Patient akzeptiert es nicht kommentarlos, das Objekt eines Behandlers zu sein. Er möchte aktiv an seiner Therapie teilnehmen und mitentscheiden - schließlich geht es um seine Gesundheit und sein Leben. Ein anderer Grund für die steigende Zahl von juristischen Verfahren gegen Ärzte sind die Sparbestrebungen im Gesundheitswesen. Eine optimale Versorgung und Behandlung der Patienten ist dadurch oft nicht möglich. So fallen bei Kassenpatienten bisweilen notwendige ärztliche Leistungen den Einsparungen zum Opfer. Dadurch kann es auch zu einer juristisch kritischen Reduzierung der tatsächlich möglichen medizinischen Hilfe kommen.
Wenn aber ein Patient massiv in seiner Gesundheit geschädigt wird, darf es kein Tabu sein, zumindest auf der finanziellen Seite einen bestmöglichen Ausgleich zu schaffen. Damit kann der Patient entweder eine andere Behandlung anstreben, oder sich Hilfen leisten, die ein Leben mit dem Schaden erträglicher machen. Stichworte sind Entschädigung und Schmerzensgeld.
Arzthaftung und Arzthaftungsrecht
Für Patienten ist es nur schwer nachvollziehbar, wenn nicht sogar unmöglich, die Umstände einer fehlerhaften Behandlung zu erkennen. Meist werden die Missstände erst aufgedeckt, wenn der Patient einen Rechtsanwalt aus dem Gebiet des Arzthaftungsrechts hinzuzieht. Wenn Sie das Gefühl haben, durch ein vermeidbares ärztliches Versagen geschädigt worden zu sein, wenden Sie sich vertrauensvoll an meine Kanzlei. Mit meinem Team helfe ich Ihnen und erstreite - notfalls auch vor Gericht - eine angemessene Entschädigung für Sie.
Arzthaftung und Arzthaftungsrecht betreffen alle Bereiche von Behandlungsfehlern, über Kunstfehler bis zum echten Ärztepfusch. In jedem Fall sind dadurch immer Menschen betroffen, manchmal sogar ihr Leben. In solchen Situationen, die geprägt sind von Wut oder Verzweiflung, ist ein fundiert beratender Rechtsbeistand Stütze und Hilfe zugleich. Dann lässt es sich leichter ertragen, dass ein möglicher Verursacher der Gesundheitsschädigung oft hart und abweisend reagiert, oder die Schädigung gar leugnet.
Wir tragen unseren Teil dazu bei, Ihre Ungewissheit zu beseitigen. Wir erklären Ihnen, wie es beruflich und familiär weitergehen kann und ich vertrete bestmöglich Ihre Interessen.
Im Zusammenhang mit dem Medizinrecht betreue ich Sie unter anderem in folgenden Bereichen:
- Arzthaftung
- Behandlungsfehler
- Diagnosefehler
- Kunstfehler
- Therapiefehler
- Schönheitsoperationen
- Schadensersatz
- Schmerzensgeld
- Personenschäden
- Gutachter/Sachverständiger
- Sozial-/Sozialversicherungsrecht