Rechtsanwalt Arbeitsrecht Obernburg

Gerne berate und vertrete ich Sie, Dr. T. Rothaug, Rechtsanwalt.

Arbeit und Recht – zwei, die zusammengehören

Ebenso gehören zusammen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ein Team wie bei den Ameisen.

Aber aus dieser arbeitsrechtlichen Verbindung kommt es bisweilen zu Auseinandersetzungen, die des rechtlichen Beistands bedürfen. Nicht immer geht es gleich um ein gerichtliches Verfahren. Vielmehr gibt es eine Vielzahl von Bereichen, die sich mit Hilfe juristischer Beratung klären lassen, ohne dass es zu einer streitigen Auseinandersetzung kommen muss.

Neben der Vertretung in Prozessen des Kündigungsschutzes liegt daher ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt meiner Kanzlei in der Beratung, wenn es um Aufnahme, Beendigung und Abwicklung von Dienst- und Arbeitsverträgen geht.

Das Arbeitsrecht zeichnet sich insofern durch einige Besonderheiten aus. Dazu gehört beispielsweise, dass dem Mandanten manchmal mit der gerichtlichen Durchsetzung seiner Rechte allein noch nicht gedient ist. Anzustreben sind praktikable Lösungen, die der beruflichen Zukunft des Arbeitnehmers möglichst neue Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen.

Aus Sicht der Arbeitgeber besteht bisweilen das Interesse, ein Problem mit einem Mitarbeiter durch eine arbeitsrechtliche Maßnahme zu lösen. Dazu gehört vielfach die Intention, für langjährige Mitarbeiter einen Weg zu finden, der für beide Seiten eine ausgewogene, zielorientierte Lösung herstellt. Das heißt, es gilt die unterschiedlichen Interessen - ggf. in Zusammenarbeit mit Betriebsräten - zu eruieren. In der Folge müssen diese Interessen mit den rechtlichen Möglichkeiten abgeglichen werden, um ein tragfähiges Ergebnis zu finden. Den Weg zum Arbeitsgericht kann man immer noch einschlagen, wenn kein einigender Abschluss gefunden wird.

Aber viele arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen lassen sich vermeiden, wenn bereits in den Arbeitsverträgen die unterschiedlichen Interessen gestalterisch berücksichtigt werden. Auch dabei stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite.

Typische Bereiche mit Regelungsbedarf:

  • Kündigungsschutz
  • Kündigungsfristen
  • Arbeitszeugnis
  • Abfindungen
  • Konventionalstrafen
  • Schadensersatz
  • Verschwiegenheitspflichten
  • Abmahnungen
  • Überstunden
  • Lohn und Gehalt
  • Mobbing
  • Wettbewerbsverbote