Hände weg vom Handy

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 30.06.2008, AZ: 81 SS-Owi 89/08

Im Straßenverkehr ist es auch rechtswidrig, ein Handy während der Fahrt in die Hand zu nehmen, um die Navigationsfunktion zu nutzen. Die Nutzung als Navigationshilfe ist gemäß OLG Köln als Kommunikation im weiteren Sinne anzusehen. Der Autofahrer nehme das Gerät in die Hand, werde dadurch mental abgelenkt und könne die Hände vorübergehend nicht am Steuer halten.

Das Gericht geht davon aus, die Handynutzung sei auch dann unzulässig, wenn die Möglichkeiten zur Speicherung, Verarbeitung und Darstellung von Daten genutzt werden.

Das Verbot gelte auch, wenn das Gerät nur zum Lesen einer Notiz, einer Telefonnummer oder der Uhrzeit auf dem Display aufgenommen oder als Diktiergerät genutzt wird. Für die Erfüllung des Tatbestandes der rechtswidrigen Handynutzung im Straßenverkehr genügt es dem Gericht dabei, dass das Handy zur Ausübung irgendwelcher Funktionen in die Hand genommen werde.

22.09.2009