Eigenbedarf, nicht so einfach!

Hohes Alter schützt Mieter, hohes Alter ist Härtegrund!
2015 kündigte eine Vermieterin das bestehende Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs und verlangte von den Mietern die Räumung. Die 84- und 87-jährigen Mieter, die in der Wohnung seit 1997 lebten, widersprachen der Kündigung. Sie führten als Gründe ihr hohes Alter, ihren beeinträchtigten Gesundheitszustand, ihre langjährige Verwurzelung am Ort, sowie ihre für die Beschaffung von Ersatzwohnraum zu beschränkten finanziellen Mittel auf.

Das Urteil:

Das Landgericht Berlin wies die Räumungsklage der Vermieterin ab. Laut § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB begründet allein der Wohnungsverlust im hohen Alter eine Härte – unabhängig von den anderen Beeinträchtigungen der Mieter. Ab welchem Alter sich Mieter auf den Härtefall „hohes Alter“ berufen können, ließen die Richter offen, da das Ehepaar bei Erhalt der Kündigung bereits über 80 Jahre alt war. (LG Berlin, Az.: 67 S 345/18)

Ab welchem Alter eine Schutzfunktion eintritt, ließ das Gericht allerdings offen.

Gerichte stellen fest:

Der Unfallgeschädigte muss seine Ansprüche kennen!

Nach einem unverschuldeten Unfall muss Ihr erster Weg zu einem Rechtsanwalt sein!
Der direkte Kontakt mit der gegnerischen Versicherung nach einem Unfall kann schon der falsche Weg sein!

Die gegnerische Haftpflichtversicherung kann und will auch nicht Ihr Helfer oder gar Partner bei einer Unfallregulierung sein.

Zur anstehenden Schadensabwicklung müssen Sie die Initiative behalten.
Mit überdeutlichen Worten hat das Oberlandesgericht Frankfurt festgehalten, es sei geradezu fahrlässig bei einem Unfall, insbesondere bei einem unverschuldeten Unfall, keinen Rechtsanwalt einzuschalten (Aktenzeichen: 22 U 171/13)

Das Amtsgericht Dortmund ergänzt diese klare Meinung dahingehend, jeder Geschädigte sei gut beraten, selbst bei einem kleineren Schaden einen Rechtsanwalt einzuschalten (Aktenzeichen: 431 O 2044/09).

Lassen Sie sich als Geschädigter auch nicht darauf ein, einen Gutachter der gegnerischen Versicherung mit der Begutachtung des Schadens zu beauftragen. Der Gutachter einer Kfz-Haftpflichtversicherung handelt letztlich im Eigeninteresse der Versicherung, die den Schaden zu erstatten hat.

Grundsätzlich gehen Sie bei der Beauftragung des Rechtsanwaltes insoweit auch kein Kostenrisiko ein, es sei denn es liegt ein Teilverschulden vor.

Denn die gegnerische Haftpflichtversicherung hat auch die weiteren Kosten des Geschädigten, mithin auch die Kosten des eigenen Gutachters, aber auch den Nutzungsausfall oder die Mietwagenkosten, die Auslagen und nicht zuletzt die Rechtsanwaltskosten zu erstatten.

In diesem Zusammenhang hat unter anderem das Amtsgericht Eisenach einigen Kfz-Versicherungsgesellschaften sogar eine "Nicht-Regulierungs-Praxis" vorgeworfen (Az.: 57 C 175/16).

Tipp:

Halten Sie sich an die Empfehlungen der Gerichte:

Beauftragen Sie nach einem Verkehrsunfall sofort einen Rechtsanwalt, der Ihnen dann sicherlich auch kostengünstig weiterhelfen wird!

Eltern haften doch für ihre Kinder

Bundesgerichtshof, AZ: I ZR 19/16

Wenn über den Internetanschluss der Eltern Urheberrechtsverletzungen begangen werden, also Filme, Musik u. a. über das Filesharing-Verfahren aus dem Internet gezogen werden, haftet der Anschlussinhaber, also unter den entsprechenden Gegebenheiten die Eltern.

Der BGH hält fest, Eltern müssen in solchen Fällen grundsätzlich den Namen ihres Kindes angeben, wenn sie wissen, dass das Kind eine Urheberrechtsverletzung begangen hat.

Wenn Sie den Namen nicht angeben, bleibt es bei der so genannten "Störerhaftung" der Eltern.

03.04.2017

Betriebskosten

Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 315/11

Der Bundesgerichtshof hatte sich mit einer Klage von Mietern gegen ihren ehemaligen Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses auf Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen für drei Jahre auseinanderzusetzen. Der Vermieter hat in dieser Zeit nicht abgerechnet.

Die Klage wurde abgewiesen. Der Bundesgerichtshof geht davon aus, die Mieter hätten während des Mietverhältnisses von ihrem Zurückbehaltungsrecht im Hinblick auf weitere Betriebskostenvorauszahlungen Gebrauch machen können und müssen.

Da sie dies nicht taten und den Abrechnungsanspruch verjähren ließen, wies der Bundesgerichtshof die Klage ab.

Tipp:

Falls Sie monatliche Betriebskostenvorauszahlungen leisten und Ihr Vermieter nicht zeitnah nach Ablauf der Abrechnungsperiode die Abrechnung erstellt, sollten Sie weitere Vorauszahlungen erst einmal zurückhalten, bis Ihnen der Vermieter die Abrechnung vorlegt und das weitere Vorgehen mit einem Rechtsanwalt abklären.

20.11.2012

Achtung: Kostenfalle bei Mietwagen

Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 300/09

Autofahrer müssen nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall künftig genauer auf ihren Mietwagentarif achten: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die verbreitete Schwacke-Liste nicht verbindlich ist. Vielmehr können Amts- und Landgerichte bei Rechtsstreitigkeiten auch eine Tabelle zugrunde legen, die das Fraunhofer-Institut entwickelt hat. Dessen Mietpreisspiegel liegt oft niedriger und wird schon deshalb von der deutschen Versicherungswirtschaft unterstützt.

Autovermieter rechnen dagegen lieber nach der Liste der Firma Eurotax-Schwacke ab. Die Gerichte in Deutschland haben dazu bislang gegensätzliche Urteile gefällt.

Der BGH stellte nun klar, dass die mitunter unterschiedlichen Ergebnisse der beiden Markterhebungen keine Zweifel an deren Eignung rechtfertigen. Sie seien nur eine Grundlage, auf der die unteren Gerichtsinstanzen die Kosten schätzen müssten, die die gegnerische Versicherung jeweils zu erstatten hat. Diese Tatrichter könnten im Rahmen ihres Ermessens jeden der beiden Tarife zugrunde legen, um den Marktpreis vor Ort zu ermitteln. Auch dürfen sie darauf Zuschläge vornehmen oder Teilbeträge abziehen.

Von erheblicher Bedeutung ist dieser Grundsatzstreit deshalb, weil Autovermieter nach einem Verkehrsunfall meist einen sogenannten Unfallersatztarif verlangen. Dieser beträgt oft ein Mehrfaches des Normaltarifs. Damit entsteht dem Geschädigten die Unsicherheit, welchen Tarif die Versicherung des Unfallverursachers und im Prozessfall das Gericht akzeptieren wird.

Tipp:

Sie sollten daher nicht „blind“ einen Mietvertrag unterschreiben, sondern zunächst Vergleichsangebote einholen. Sonst haben Sie das Risiko, dass Sie auf einem Teil Ihrer Ausgaben sitzenbleiben, selbst dann, wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben.

15.04.2011